Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 20.04.2005

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   BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04   

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https://dejure.org/2005,455
BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04 (https://dejure.org/2005,455)
BAG, Entscheidung vom 31.05.2005 - 1 ABR 22/04 (https://dejure.org/2005,455)
BAG, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 (https://dejure.org/2005,455)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht eines Gesamtbetriebsrats bei der Zuweisung von Büroräumen an Außendienstmitarbeiter; Zuweisung von Büros als Frage der betrieblichen Lohngestaltung; Mitbestimmungspflichtige Auswahlkriterien nach § 95 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Einrichtung ...

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Nr. 10; ; BetrVG § 87 Nr. 11; ; BetrVG § 95; ; ArbGG § 83 Abs. 3; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Beteiligte Stelle nach § 83 Abs. 3 ArbGG; (Zwischen-)Beschluss der Einigungsstelle zur Zuständigkeit; Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zuweisung eines eigenen Büros an Außendienstmitarbeiter; Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Zuweisung eines eigenen Büros an Außendienstmitarbeiter allein für dienstliche Zwecke und ohne Aufwandsersparnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • heuking.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Zuweisung eines eigenen Büros

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Zuweisung eines eigenen Büros

  • 123recht.net (Pressemeldung, 31.5.2005)

    Keine Mitbestimmung bei der Zuweisung von Büros // Betriebsrat der Volksfürsorge abgewiesen

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zuweisung eines eigenen Büros an einen Außendienstmitarbeiter?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 115, 49
  • ZIP 2005, 2333
  • MDR 2006, 337
  • MDR 2006, 338
  • NZA 2006, 56
  • DB 2005, 2585
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Auszug aus BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04
    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, zu B I der Gründe; 15. Januar 2002 - 1 ABR 10/01 - BAGE 100, 157, zu B I der Gründe; Matthes in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 83 Nr. 14 mwN).

    Dies hat das Gericht von Amts wegen auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu ermitteln (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - aaO mwN).

    Ihre Anhörung konnte noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz nachgeholt werden (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, zu B I der Gründe mwN; 23. Oktober 2002 - 7 ABR 55/01 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 26 = EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 1).

    Als Entscheidung über eine Rechtsfrage stellen sie keine die Einigung der Betriebsparteien ersetzende und diese bindende Regelung iSd. § 87 Abs. 2 oder § 95 BetrVG dar (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, zu B II 1 a der Gründe; 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - BAGE 101, 203, zu B II 2 c aa (2) der Gründe).

    Mit der Feststellung eines Mitbestimmungsrechts steht zugleich fest, dass die Einigungsstelle ihrer Aufgabe, eine Sachregelung zu treffen, noch nicht nachgekommen ist; ihr Verfahren ist dann fortzusetzen (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, zu B II 1 a der Gründe; 30. Januar 1990 - 1 ABR 2/89 - BAGE 64, 117, zu B II 2 d der Gründe; Fitting 22. Aufl. § 76 Rn. 83 mwN; Kreutz GK-BetrVG 7. Aufl. § 76 Rn. 123, 174 mwN).

    Auswahlrichtlinien sind Grundsätze, die zu berücksichtigen sind, wenn bei beabsichtigten personellen Einzelmaßnahmen, für die mehrere Arbeitnehmer oder Bewerber in Frage kommen, zu entscheiden ist, welchen gegenüber sie vorgenommen werden sollen (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, zu B III 3 a der Gründe; Kraft GK-BetrVG 7. Aufl. § 95 Rn. 2).

    Die Richtlinien sollen lediglich seinen Ermessensspielraum durch die Aufstellung von Entscheidungskriterien einschränken, ohne ihn gänzlich zu beseitigen (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - aaO; 27. Oktober 1992 - 1 ABR 4/92 - BAGE 71, 259; Kraft GK-BetrVG aaO mwN).

  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Auszug aus BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04
    Gegenstand der Mitbestimmung ist die Festlegung abstrakter Kriterien zur Bemessung der Leistung des Arbeitgebers, die dieser zur Abgeltung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmer oder sonst mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis erbringt, unbeschadet ihrer Benennung (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69; Richardi aaO § 87 Rn. 739 ff.; DKK-Klebe BetrVG 9. Aufl. § 87 Rn. 243).

    b) Dem Zweck des Mitbestimmungstatbestands entsprechend sind Gegenstand des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG sämtliche für die Arbeitnehmer vermögenswerten Leistungen des Arbeitgebers (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 1 b bb der Gründe).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um Geld- oder Sachleistungen handelt und ob diese freiwillig, nur einmalig oder nachträglich für Leistungen des Arbeitnehmers gewährt werden (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - aaO, zu B II 1 b bb, cc (1) der Gründe; 30. März 1982 - 1 ABR 55/80 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 4; Fitting 22. Aufl. § 87 Rn. 412).

    Lohncharakter haben aber nur vermögenswerte Leistungen des Arbeitgebers (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 1 b bb der Gründe; Richardi BetrVG 9. Aufl. § 87 Rn. 739; Fitting 22. Aufl. § 87 Rn. 412).

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04
    Mitbestimmungspflichtig sind die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen (BAG 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - AP TVG § 3 Nr. 31 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 4, zu IV 1 a der Gründe mwN, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, zu C III 3 a, b dd der Gründe).

    Das Mitbestimmungsrecht dient dem Zweck, das betriebliche Lohngefüge angemessen und durchsichtig zu gestalten und die betriebliche Lohn- und Verteilungsgerechtigkeit zu wahren, um die Arbeitnehmer vor einer einseitig, nur an den Interessen des Arbeitgebers ausgerichteten oder willkürlichen Lohngestaltung zu schützen (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, zu C III 1 a der Gründe; 15. Mai 2001 - 1 ABR 39/00 -BAGE 97, 379, zu B II 2 a der Gründe mwN; 11. Juni 2002 - 1 AZR 390/01 - BAGE 101, 288, zu III 2 der Gründe mwN; Fitting 22. Aufl. § 87 Rn. 408 mwN).

    Mitbestimmungspflichtig ist auch die Änderung bestehender Entlohnungsgrundsätze durch den Arbeitgeber (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - aaO, zu C III der Gründe).

  • BAG, 15.05.2001 - 1 ABR 39/00

    Mitbestimmung bei Prämienlohn

    Auszug aus BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04
    Das Mitbestimmungsrecht dient dem Zweck, das betriebliche Lohngefüge angemessen und durchsichtig zu gestalten und die betriebliche Lohn- und Verteilungsgerechtigkeit zu wahren, um die Arbeitnehmer vor einer einseitig, nur an den Interessen des Arbeitgebers ausgerichteten oder willkürlichen Lohngestaltung zu schützen (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, zu C III 1 a der Gründe; 15. Mai 2001 - 1 ABR 39/00 -BAGE 97, 379, zu B II 2 a der Gründe mwN; 11. Juni 2002 - 1 AZR 390/01 - BAGE 101, 288, zu III 2 der Gründe mwN; Fitting 22. Aufl. § 87 Rn. 408 mwN).

    Dieses erfasst alle Entgeltformen, bei denen eine unmittelbare Beziehung zwischen Leistung und Entgelt besteht (BAG 15. Mai 2001 - 1 ABR 39/00 - BAGE 97, 379, zu B II 1 a der Gründe).

  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 10/01

    Unternehmenssanierung - Zuständigkeit des Betriebsrats - Gesamtbetriebsrat -

    Auszug aus BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04
    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, zu B I der Gründe; 15. Januar 2002 - 1 ABR 10/01 - BAGE 100, 157, zu B I der Gründe; Matthes in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 83 Nr. 14 mwN).

    Das Unterlassen der Anhörung in den Vorinstanzen und der darin liegende Verfahrensfehler des Landesarbeitsgerichts haben für die Überprüfung des angefochtenen Beschlusses durch die Rechtsbeschwerdeinstanz ohne eine darauf gerichtete Verfahrensrüge keine Bedeutung (BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 10/01 - BAGE 100, 157, zu B I der Gründe; 15. August 1978 - 6 ABR 56/77 - BAGE 31, 58, zu II 3 e der Gründe).

  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 4/92

    Zulässigkeit von Punktsystemen bei Auswahlrichtlinien für Versetzungen -

    Auszug aus BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04
    Die Richtlinien sollen lediglich seinen Ermessensspielraum durch die Aufstellung von Entscheidungskriterien einschränken, ohne ihn gänzlich zu beseitigen (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - aaO; 27. Oktober 1992 - 1 ABR 4/92 - BAGE 71, 259; Kraft GK-BetrVG aaO mwN).
  • BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 6/80

    Mitbestimmung bei Anforderungsprofilen

    Auszug aus BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04
    Der Arbeitnehmer soll erkennen können, warum er und nicht ein anderer von einer ihn belastenden Personalmaßnahme betroffen wird oder warum eine günstigere Maßnahme nicht ihn, sondern einen anderen trifft (BAG 31. Mai 1983 - 1 ABR 6/80 - BAGE 43, 26).
  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

    Auszug aus BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04
    Mitbestimmungspflichtig sind die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen (BAG 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - AP TVG § 3 Nr. 31 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 4, zu IV 1 a der Gründe mwN, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, zu C III 3 a, b dd der Gründe).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04
    Als Entscheidung über eine Rechtsfrage stellen sie keine die Einigung der Betriebsparteien ersetzende und diese bindende Regelung iSd. § 87 Abs. 2 oder § 95 BetrVG dar (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, zu B II 1 a der Gründe; 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - BAGE 101, 203, zu B II 2 c aa (2) der Gründe).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 AZR 390/01

    Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen betriebliche Vergütungsordnung - Theorie der

    Auszug aus BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04
    Das Mitbestimmungsrecht dient dem Zweck, das betriebliche Lohngefüge angemessen und durchsichtig zu gestalten und die betriebliche Lohn- und Verteilungsgerechtigkeit zu wahren, um die Arbeitnehmer vor einer einseitig, nur an den Interessen des Arbeitgebers ausgerichteten oder willkürlichen Lohngestaltung zu schützen (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, zu C III 1 a der Gründe; 15. Mai 2001 - 1 ABR 39/00 -BAGE 97, 379, zu B II 2 a der Gründe mwN; 11. Juni 2002 - 1 AZR 390/01 - BAGE 101, 288, zu III 2 der Gründe mwN; Fitting 22. Aufl. § 87 Rn. 408 mwN).
  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

  • BAG, 23.10.2002 - 7 ABR 55/01

    Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 67/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verteilung eines "Liquidationspools"

  • BAG, 29.03.1977 - 1 ABR 123/74

    Gesetzesvorbehalt - Anteilprovisionen - Leitungsprovisionen -

  • BAG, 30.03.1982 - 1 ABR 55/80

    Wettbewerb - Leistung - Motivation - Betriebliche Lohngestaltung -

  • BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88

    Vorrang des Tarifvertrages nach § 87 Abs. 1 BetrVG - Unanfechtbarkeit eines

  • BAG, 15.08.1978 - 6 ABR 56/77

    Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 5 BetrVG

  • LAG Hamburg, 08.01.2004 - 1 TaBV 5/03

    Entgeltbegriff bei umsatzabhängiger Zuweisung eines eigenen Büros und eines

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 65/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Zahlung von Wohnungsgeld und

  • BAG, 17.06.1997 - 1 ABR 10/97
  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 42/08

    Mitbestimmung bei Errichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG

    Das Unterlassen der Anhörung in den Vorinstanzen und der darin liegende Verfahrensfehler haben für die Überprüfung des angefochtenen Beschlusses ohne eine darauf gerichtete Verfahrensrüge keine Bedeutung (vgl. BAG 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - zu B I der Gründe, BAGE 115, 49).

    Dementsprechend ist ein Antrag, der auf die Feststellung der Unwirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle gerichtet ist, mit dem sich diese mit der Begründung, es fehle für den betreffenden Gegenstand an einem Mitbestimmungsrecht, für unzuständig erklärt hat, regelmäßig dahin auszulegen, es möge das Bestehen eines entsprechenden Mitbestimmungsrechts festgestellt werden (10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 104, 187; 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 115, 49).

    (Zwischen-)Beschlüsse, mit denen eine Einigungsstelle ihre Zuständigkeit bejaht oder verneint, begründen kein Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO (10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - aaO.; 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - aaO.).

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 5/05

    Sozialplanpflicht bei Personalabbau

    Die Hilfsanträge haben - entgegen dem äußeren Anschein - keine eigenständige Bedeutung (vgl. hierzu BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, zu B II 1 a der Gründe; vgl. auch 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 125 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen , zu B II 1 a der Gründe).

    Bei einer stattgebenden Entscheidung stünde zugleich fest, dass die Einigungsstelle ihrer Aufgabe, einen Sozialplan zu beschließen, noch nicht nachgekommen ist; ihr Verfahren wäre dann fortzusetzen (vgl. BAG 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 125 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 7 zVv., zu B II 1 a der Gründe mwN).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2017 - 6 TaBV 21/16

    Mitbestimmung bei Maßnahmen der betrieblichen Berufsausbildung - Zusatzaufgaben

    Nur hierüber können die Gericht mit Bindungswirkung entscheiden (vgl. insgesamt BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 18/14 - Rn. 13, 25. September 2012, 1 ABR 45/11 Rn. 12; 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - Rn. 15, jeweils zitiert nach juris).

    Neben ihm hat der Antrag zu 1) keinen selbständigen Inhalt (vgl. BAG 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - Rn. 15, aaO).

    Mit der Feststellung eines Mitbestimmungsrechts steht zugleich fest, dass die Einigungsstelle ihrer Aufgabe, eine Sachregelung zu treffen, noch nicht nachgekommen ist; ihr Verfahren ist dann fortzusetzen (BAG 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - Rn. 16, aaO; 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - mwN, zitiert nach juris).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.04.2005 - 5 WF 66/05   

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https://dejure.org/2005,8868
OLG Hamm, 20.04.2005 - 5 WF 66/05 (https://dejure.org/2005,8868)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.04.2005 - 5 WF 66/05 (https://dejure.org/2005,8868)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. April 2005 - 5 WF 66/05 (https://dejure.org/2005,8868)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 121 Abs. 3, 4
    Umfang der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1724
  • MDR 2006, 337
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.2005 - 5 WF 66/05
    ^Dies folgt aus der nach st. Rspr. des BVerfG (vgl. zuletzt BVerfG NJW 2004, 1789) im Rahmen der durch Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip gebotenen weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung ihres Rechtsschutzes und der daran anschließenden Rspr. des BGH (vgl. z.B. BGH NJW 2003, 898), wonach die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalts durch.
  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.2005 - 5 WF 66/05
    Daher hat der BGH entschieden (BGH NJW 2004, 2749), dass bei der Entscheidung über die Beiordnung eines nicht am Prozessgericht niedergelassenen Rechtsanwalts stets auch zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen des § 121 Abs. 4 ZPO zur Beiordnung eines Verkehrsanwalts gegeben wären.
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.2005 - 5 WF 66/05
    ^Dies folgt aus der nach st. Rspr. des BVerfG (vgl. zuletzt BVerfG NJW 2004, 1789) im Rahmen der durch Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip gebotenen weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung ihres Rechtsschutzes und der daran anschließenden Rspr. des BGH (vgl. z.B. BGH NJW 2003, 898), wonach die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalts durch.
  • OLG Nürnberg, 06.10.2004 - 10 WF 3403/04

    Erstattung von Reisekosten des beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts bei

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.2005 - 5 WF 66/05
    Mehrkosten sind hierfür auch deswegen nicht zu befürchten, weil die Kosten, die dem Antragsteller dadurch erwachsen würden, dass er zu notwendigen Informationsgesprächen mit einem Anwalt aus Hagen anreisen müsste, ähnlich hoch wären wie der Reiseaufwand des auswärtigen Anwalts zur Wahrnehmung der Gerichtstermine (vgl. OLG Nürnberg NJW 2005, 687).
  • LAG München, 07.01.2010 - 6 Ta 1/10

    Prozesskostenhilfe-Erfolgsaussichten, Reisekosten

    Es hat so zumindest ein Kostenvergleich stattzufinden, mit der Folge, dass diejenigen Kosten, die bei einem Sitz des Prozessvertreters im Gerichtsbezirk nicht angefallen wären, nicht zu erstatten sind (vgl. OLG Hamm v. 25.11.2004 - 6 WF 269/04, MDR 2005, 538; OLG Hamm v. 20 4.2005 - 5 WF 66/05, MDR 2006, 337; OLG Koblenz v. 12.6.2003 - 11 WF 332/03, FamRZ 2003, 1939; LAG Köln v. 30.7.1999 - 13 Ta 180/99, MDR 1999, 1469; LAG München v. 12.6.2007 - 10 Ta 229/05, juris m.w.N.; LAG München v. 20.2.2002 - 10 Ta 325/00, MDR 2002 1277; wohl auch Schoreit/Groß , a.a.O., § 121 ZPO Rz. 24).
  • OLG Stuttgart, 16.01.2008 - 8 WF 172/07

    Anwaltsvergütung: Anspruch der PKH-Partei auf Beiordnung eines am Wohnort

    Deswegen könne jener, auch wenn er nicht damit einverstanden sei, nur zu den Bedingungen eines zugelassenen Rechtsanwalts beigeordnet werden (Philippi in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 121 Rdnr. 13 m. w. N.; OLG Nürnberg NJW 2005, 687; OLG Hamm AGS 2005, 71 und NJW 2005, 1724; OLG Köln MDR 2005, 1130; OLG Düsseldorf AGS 2005, 513; OLG Oldenburg NJW 2006, 851; OLG Braunschweig FamRZ 2006, 800).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 17 W 30/05

    Prozesskostenhilfe: Grundsätze für die eingeschränkte Beiordnung und die

    Der Senat ist allerdings, anders als das OLG Hamm (NJOZ 2005, 767; NJW 2005, 1724) und wohl auch das OLG Nürnberg (NJW 2005, 687), der Auffassung, dass in einem solchen Fall keine uneingeschränkte Beiordnung auszusprechen ist auf der Basis einer bei der Entscheidung über die Beiordnung des Rechtsanwalts zu treffenden Prognose der voraussichtlichen Reisekosten.
  • KG, 05.08.2009 - 3 WF 193/08

    Prozesskostenhilfe: Anforderungen an eine Prüfung der Zulässigkeit einer

    Ist dies der Fall, darf das Gericht die Beiordnung des auswärtigen Anwalts nicht auf die Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts einschränken (BGH, FamRZ 2004, 1362; vgl. auch OLG Schleswig, OLG Report 2007, 576; OLG Saarbrücken, JurBüro 2006, 96; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718; OLG Hamm NJW 2005, 1724 und MDR 2005, 530; Musielak, ZPO, 6. Aufl. 2008, Rn. 18 ff.).

    Bei der Beauftragung eines Anwalts mit der Durchführung eines Scheidungsverfahrens kann angesichts der Bedeutung der Sache auch nicht von vornherein angenommen werden, dass die erforderlichen Informationen dem Bevollmächtigten ausschließlich schriftlich erteilt werden können und im Laufe des Verfahrens ein persönliches Mandantengespräch nicht erforderlich sein wird (OLG Hamm, NJW 2005, 1724; Musielak, a. a. O., Rn. 18 a.; Zöller, a.a.O., § 121 Rn. 20).

  • OLG Frankfurt, 17.10.2005 - 5 WF 190/05

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Soweit das Amtsgericht ausgeführt hat, gemäß § 121 Abs. 3 ZPO komme nur die Beiordnung mit der angefochtenen Maßgabe in Betracht, ist diese Auslegung der Vorschrift zu eng, denn bei der Frage, ob durch die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts Mehrkosten im Sinne von § 121 Abs. 3 ZPO entstehen, ist auch im Wege einer Gesamtbetrachtung zu prüfen, ob neben einem Prozessbevollmächtigten am Ort des Prozessgerichts zusätzlich ein Verkehrsanwalt gemäß § 121 Abs. 4 ZPO am Wohnort des Antragsgegners beizuordnen wäre (BGH, NJW 2004, 2749, 2750, OLG Hamm 5 WF 66/05, NJW 2005, 1724 f., und 6 WF 269/04, MDR 2005, 538, OLG Nürnberg MDR 2005, 539 f, OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2005, 567, OLG Karlsruhe, NJW 2005, 2718 f.).
  • OLG Hamm, 13.06.2006 - 6 WF 160/06

    Berücksichtigungsfähigkeit von Tilgungsraten bei der Bestimmung der

    Daran anknüpfend hat der BGH seine Rechtsprechung (BGH NJW 2003, 898 ff.), wonach die Zuziehung eines in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei im Regelfall eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung i.S.d. § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO darstellt, auch auf das Verfahren der Beiordnung eines Anwaltes im Rahmen der Prozesskostenhilfebewilligung erstreckt (BGH NJW 2004, 2749 ff.; dem folgend OLG Hamm, NJW 2005, 1724).
  • LAG München, 10.02.2022 - 6 Ta 244/21

    PKH; Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwaltes

    Es hat aber zumindest ein Kostenvergleich stattzufinden, mit der Folge, dass diejenigen Kosten, die bei einem Sitz des Prozessvertreters im Gerichtsbezirk nicht angefallen wären, nicht zu erstatten sind (vgl. OLG Hamm v. 25.11.2004 - 6 WF 269/04, MDR 2005, 538; OLG Hamm v. 20 4.2005 - 5 WF 66/05, MDR 2006, 337; OLG Koblenz v. 12.6.2003 - 11 WF 332/03, FamRZ 2003, 1939; ferner Groß, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, 14. Aufl., § 121 ZPO Rz. 42, § 46 RVG Rz. 3).
  • KG, 28.06.2010 - 19 W 18/10

    Prozesskostenhilfe: Beschränkte Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts und

    Ist dies der Fall, darf das Gericht die Beiordnung des auswärtigen Anwalts nicht auf die Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts einschränken (BGH Beschluss vom 23.06.2004, XII ZB 61/04, FamRZ 2004, 1362; Beschluss vom 10.10.2006, XI ZB 1/06,, a.a.O.; OLG Hamm Beschluss vom 20.04.2005, 5 WF 66/05, NJW 2005, 1724; OLG Köln Beschluss vom 18.01.2007, 14 WF 284/06, FamRZ 2008, 525; OLG Braunschweig Beschluss vom 14.02.2006, 2 WF 23/06, FamRZ 2006, 800; KG Beschluss vom 05.08.2009, 3 WF 193/08).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 W 48/11

    Zulässigkeit und Rechtsfolgen der Beiordnung eines nicht am Prozessgericht

    Ist dies der Fall, darf das Gericht die Beiordnung des auswärtigen Anwalts nicht auf die Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts einschränken (BGH FamRZ 2004, 1362; NJW 2006, 3783; OLG Hamm NJW 2005, 1724; OLG Köln FamRZ 2008, 525; OLG Braunschweig FamRZ 2006, 800; Kammergericht JurBüro 2010, 537 ff.).
  • ArbG München, 07.09.2021 - 21 Ca 164/21

    Beiordnung, Festsetzung, Abwesenheitsgeld, Reisekosten, Mehrkostenverbot,

    Gemäß Kostenvergleich können diejenigen Kosten, die bei einem Sitz des Prozessvertreters im Gerichtsbezirk nicht angefallen wären, nicht erstattet werden (vgl. OLG Hamm v. 25. November 2004 - 6 WF 269/04 -, MDR 2005, 538; OLG Hamm v. 20. April 2005 - 5 WF 66/05 -, MDR 2006, 337; OLG Koblenz v. 12. Juni 2003 - 11 WF 332/03 -, FamRZ 2003, 1939; LAG Köln v. 30. Juli 1999 - 13 Ta 180/99 -, MDR 1999, 1469; LAG München v. 12. Juni 2007 - 10 Ta 229/05 - mwN.; LAG München v. 20. Februar 2002 - 10 Ta 325/00 -, MDR 2002 1277; wohl auch Schoreit/Groß, a.a.O., § 121 ZPO Rn. 24).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2006 - L 2 B 12/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.01.2006 - L 2 B 65/05
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